„Der Blaue Reiter“ war keine Fahrgemeinschaft und kein Modellprogramm eines Autoherstellers, sondern eine Künstlergruppe um Wassily Kandinsky und Franz Marc, die ab 1911 mit Sehgewohnheiten brechen wollte.
Der Name steht bis heute für Aufbruch, für das Verlassen vertrauter Wege und für den Versuch, die Welt mit anderen Augen zu sehen.
Genau darin liegt auch eine passende Parallele zur Elektromobilität: Wer elektrisch fährt, verabschiedet sich nicht nur vom Verbrennungsmotor, sondern oft auch von alten Routinen, Gewissheiten und Reflexen. Das ist nicht immer bequem, aber häufig der Beginn eines klareren Blicks auf das, was Mobilität eigentlich leisten soll: effizient, leise und alltagstauglich von A nach B zu kommen.

Dennoch ist Blau nicht ungefährlich, wie wir gleich sehen werden. Das Auto auf dem Bild wirkt wie ein normales Auto von Tesla mit Berliner E-Kennzeichen und einer Umweltplakette an der Windschutzscheibe.
Beim genauen Hinsehen kann man jedoch erkennen: Die Plakette ist nicht grün, sondern blau – auch dieser Blaue Reiter hat seine Tücken.
Was bedeutet das?
Die grüne Umweltplakette ist die normale Feinstaub-/Umweltzonen-Plakette. Sie wird nach der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs vergeben und muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. In den bestehenden deutschen Umweltzonen dürfen seit 2012 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren; ohne grüne Plakette oder Ausnahme droht ein Bußgeld von 100 Euro.
Eine „blaue Umweltplakette“ für besonders saubere Fahrzeuge gibt es in Deutschland nicht.
Was es gibt, ist die blaue E-Plakette für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge. Sie dient nicht der allgemeinen Schadstoffklassifizierung, sondern der Kennzeichnung für Elektrofahrzeug-Bevorrechtigungen und ist an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen.
Für in Deutschland zugelassene Autos ist die reguläre amtliche Kennzeichnung für Elektrofahrzeuge das E-Kennzeichen, nicht die blaue E-Plakette. Die blaue E-Plakette ist nach den amtlichen Beschreibungen ausdrücklich für im Ausland zugelassene elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgesehen. Als amtliche Kennzeichnung für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug gilt sie daher nicht. Das Aufkleben der blauen E-Plakette irgendwo am Fahrzeug ist nicht ausdrücklich verboten, solange sie die Sicht nicht behindert.
Bei einer Kontrolle gilt die blaue E-Plakette jedenfalls nicht wie die grüne Umweltplakette.
Ausnahmen bestätigen die Regel: In Berlin sind Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht befreit, und das Innenministerium des Freistaats Bayern hat die Polizei aufgefordert, eine fehlende Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen nicht mehr zu ahnden.
Der gezeigte Tesla aus Berlin hat also lokal in der Stadt keinen Ärger zu befürchten, doch in anderen Städten kann die blaue Plakette schiefgehen.
Dass die Verwechslungsgefahr real ist, demonstriert mein eigenes Erlebnis: Mir wurde nach dem Einbau einer neuen Windschutzscheibe beim TÜV ebenfalls eine blaue Umweltplakette angeboten, weil die „besser sei als die grüne“.
Jedoch: Das stimmt nicht im Geringsten! Also Vorsicht: Nur die grüne Umweltplakette gilt. Wer als „Blauer Reiter“ unterwegs ist, riskiert 100 Euro Bußgeld.
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